Hallo Fr. Bader
nach 4 Fehlgeburten ist Ende November 2011 unsere Tochter.Während der Schwangerschaft habe ich Beschäftigungsverbot erhalten. Was wäre wenn ich innerhalb des Erziehungsjahres erneut schwanger werde und erneut ein Beschäftigungsverbot erhalte. Bekomme ich mein Gehalt zum Ende des Erziehungsjahr wie vorher oder wie würde es in diesem Fall finanzell laufen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
von
sonnenblume17
am 08.07.2012, 20:37
Antwort auf:
Was ist wenn ich in Elternzeit wieder schwanger werden sollt?
Hallo,
in der EZ bekommen Sie ja keinen Lohn, egal ob BV oder nicht
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.07.2012
Antwort auf:
Was ist wenn ich in Elternzeit wieder schwanger werden sollt?
Hallo Fr. Bader
das ist ja klar. ich meinte wenn ich am Ende der Elternzeit ein BV bekomme.
Meine Elternzeit geht bis zum 27.11. und ab 28.11 würde ich ein BV bekommen. Wie verhalt es sich da?
Danke. LG
von
sonnenblume17
am 09.07.2012, 20:01