Ich hatte vor der Elternzeit eine Leitungsstelle. Jetzt hat mir meine Personalcheffin damit gedroht, dass sie mich in den einfachen Dienst versetzen, sollte keine Leitungsstelle vorhanden sein. Jetzt ist meine Frage wann mich der Arbeitgeber darüber informieren muss, wo er mich nach der Elternzeit einsetzt.
von
Ute A
am 03.11.2016, 19:54
Antwort auf:
Wann muss mich der Arbeitgeber über meine Stelle nach der Elternzeit informieren
Hallo,
Sie haben einen Anspruch auf eine vergleichbare Stelle wie vorher (nach Vertrag). Er muss Sie gar nicht vorher informieren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.11.2016
Antwort auf:
Wann muss mich der Arbeitgeber über meine Stelle nach der Elternzeit informieren
Hallo,
Er muss Dich gar nicht informieren (vorab) wo er dich einzusetzen gedenkt.
Aber: die Stelle muss deiner vorherigen vergleichbar sein. In Rand, Arbeitsgebiet und mind. identische Bezahlung.
Gruss
D
von
desireekk
am 03.11.2016, 21:06