Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit 1.12.15 wieder Vollzeit arbeiten (Davor war ich ein Jahr und drei Monate in Elternzeit mit meinem ersten Kind). Ich bin wieder schwanger und ab 1.12.16 im Mutterschutz. Ich bin also auf den Tag genau ein Jahr wieder arbeiten. Was passiert wenn ich ins Beschäftigungsverbot geraten würde? Hätte ich dann Abzüge? Wahrscheinlich nicht wenn es schwangerschaftsbedingt ist, richtig? Was aber wenn es nicht schwangerschaftsbedingt ist und nur deshalb weil der Druck und Stress auf Arbeit so groß ist, dass ich dadurch Probleme bekomme und mein Baby/meine Schwangerschaft gefährden könnten? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Herzliche Grüße J. Werner
von Jessica_schreibt am 19.06.2016, 21:40