Brilli83
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und bin aktuell wieder schwanger. Aus diesem Grund beabsichtige ich,die Elternzeit vorzeitig zu kündigen,um im Mutterschutz meine normale Besoldung (Beamtin NRW) zu erhalten.Normalerweise würde ich zum Kündigungszeitpunkt (28.01.18) noch genau einen weiteren letzten Monat Elterngeld beziehen (12.und somit letzter Monat).Verfällt dann,bedingt durch die vorzeitige Beendigung der Elternzeit,mein Anspruch auf dieses Elterngeld? Herzliche Grüße und besten Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, ja, wird angerechnet. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja, verfällt. Du kannst nicht in VZ-Mutterschutz für Kind2 gehen wenn du gleichzeitig EG für Kind1 bekommst da du dann ja sicherlich mehr wie 30 Std die Woche "arbeitest". Sinnvoll wäre es wenn der Vater diesen Monat nimmt. Auch damit wer daheim ist wenn die Geburt frühzeitig losgeht. Falls der Vater noch kein EG genutzt hat soll er aber mindestens 2 LEBENSMONATE nutzen, also mindestens 12 und 13, sonst muss das EG für den 12ten zurück gezahlt werden. Wenn er mag und ihr es euch leisten könnt, würde ich den 14ten auch nehmen. Dann hast du wen daheim in der ersten Zeit der sich um das ältere Kind kümmert. Und immerhin bekommst du dann das volle Mutterschaftsgeld - evtl gleicht das den Verdienstverlust des Vaters wieder weitestgehend aus. EZ und EG für Kind2 kann Vater dann später nehmen - wenn er mag. Ihr habt aber das EG für Kind1 dann voll ausgenutzt. Ihr müsst aber auf die Lebensmonate achten und das der Vater ausreichend früh die EZ meldet, muss ja, wenn der AG sich nicht auf kürzer einläßt, 7 Wochen vor Antritt dem AG mitgeteilt werden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund hat sich Ende Mai von mir getrennt und ist zeitgleich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich wohne weiterhin dort mit unserer 5 Monate alten Tochter (geb. am 1.2.2017). Wir hatten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: er 8 Lebensmonate, ich 6 Lebensmonate - beide ab Geburt. Obwohl er Ende Mai ausgezogen ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Die letzten 10 Beiträge
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE
- Urlaub nach Elternzeit
- ElterngeldPlus und schwanger mit zweitem Kind
- Rechtsfrage außerordentliche Kündigung bei Verlängerung Schließzeit
- Gehaltsfortzahlung im Beschäftigungsverbot
- Nachfrage Urlaub aus Mutterschutz nach Elternzeit nehmen
- Vorgeburtlicher Resturlaub in späterer Teilzeit