Jo6969
Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund hat sich Ende Mai von mir getrennt und ist zeitgleich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ich wohne weiterhin dort mit unserer 5 Monate alten Tochter (geb. am 1.2.2017). Wir hatten die Elternzeit wie folgt aufgeteilt: er 8 Lebensmonate, ich 6 Lebensmonate - beide ab Geburt. Obwohl er Ende Mai ausgezogen ist, hat er erst Ende Juni der Elterngeldstelle Bescheid gesagt, dass die Zahlung bei ihm gestoppt wird. Er hat also für Juni zu unrecht Elterngeld bezogen. Die Familienkasse hat mir nach Beantragung meinerseits auf Übertragung seiner Elternzeitmonate und Begründung (Trennung und Auszug), den 7.,8.,9. Monat übertragen. Ich dachte, ich bekomme dann dafür den von ihm zu unrecht bezogenen Monat noch dazu? Die Familienkasse gab mir aber die Auskunft, dass der Monat dann verfällt. 1) Ist das richtig? Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt die Leidtragende bin! 2) Habe ich als Alleinerziehende (alleiniges Sorgerecht) Anspruch auf mehr Elternzeit + Elterngeld? Ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, J.
Hallo, als Alleinerzeihende haben Sie 14 Mo. Sie hätten es der EG Stelle mitteilen müssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Warum hast Du es denn nicht sofort der Elterngeldstelle gemeldet? AE theoretisch 14 Monate. Die Monate die er und Du bereits verbraucht haben, sind natürlich weg...
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