Liebe Frau Bader, ich "werbe" in den Elternforen immer mit dem Rechtsanspruch und versuche Eltern dazu zu ermutigen, ihn auch mit Nachdruck geltend zu machen. Nun kommt dann aber immer den Einwand, dass der Rechtsanspruch grundsätzlich mit einem nur Halbtagsplatz erfüllt werden könne. Ich weiß, dass das Gesetz keine derartige Beschränkung enthält und dass die Betreuungs bedarfsgerecht sein muß. Ich habe aber keine Zeit Urteile hierzu auszusuchen. Hätten Sie welche für mich parat? Vielen Dank für Ihre Hilfe schon im Voraus.
von Fuchsina am 11.11.2013, 00:42