Sehr geehrte Frau Bader,
mein ET soll der 23.10.11 sein. Regulär habe ich 24 Tage Urlaub/Jahr . Auf wieviele Tage habe ich dieses Jahr Anspruch? Aus dem MuSchG werde ich nicht wirklich schlau...
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich nach Entbindung 8 Wochen Mutterschutz genieße und demnach auch noch Urlaubsanspruch habe?
Vorab herzlichen Dank für Ihre Mühe!
Freundliche Grüße
von
Jotti1982
am 16.03.2011, 21:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2011
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Wenn Du keine Mehrlinge oder ein Frühchen bekommst hast Du 8 Wochen nach dem ET auch noch Mutterschutz. Wobei Du immer mindestens 14 WOchen hast, wenn Du also z.B. 1 Woche vor dem errechneten Termin entbindest, dann wird die verlorene Zeit vor dem ET hinten dran gehängt. Bei einem Frühchen oder einer Mehlingsgeburt hast Du nach dem ET 12 Wochen Mutterschutz.
Urlaupanspruch hast Du für jeden jeden Monat in dem Du gearbeitetet hast, oder Mutterschutz hattest. Sollte Dein Kind pünktlich kommen so wäre Dein Mutterschutz am 04.12. zu Ende. Dennoch hast Du für den kompletten Dezember noch Urlaubsanspruch, sprich in diesem Jahr würden DIr die kompletten 24 Tage zustehen. Der Arbeitgeber muss Dir allerdings die Tage ab dem Zeitpunkt wo Du in Mutterschutz gehst nicht vor dem Mutterschutz genehmigen. Sie verfallen dann allerdings auch nicht, sondern können bis zum Ende des Jahres genommen werden welches auf das Jahr folgt in dem der Elternzeit endete. Wenn Du also z.B. 1 Jahr EZ nimmst, dann darf der Urlaub bis Ende 2013 genommen werden.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 17.03.2011, 06:51
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo Sabine,
Herzlichen Dank für diese ausführliche Erklärung!
Liebe Grüße, Joanna
von
Jotti1982
am 17.03.2011, 09:12