Hallo Fr. Bader! Da während meiner Elternzeit mein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist(31.03.2013), möchte ich nun meinen Urlaubsanspruch geltend machen und hoffe, dass Sie mir bei der Berechnung behilflich sein können. Ich hatte BV ab 1.1.2012, war dann im Mutterschutz vom 25.6.-6.9.2012 und danach Elternzeit. Urlaubstage habe ich 25/ Jahr. Laut meiner Berechnung ziehe ich 3/12 von 25 ab für 2012 = 18,75 (19) , 3/3 von 6,25 für 2013 = 0 Also, habe ich Anspruch auf 19 Tage? Ist das richtig? Wie lange beträgt die Ausschlußfrist, wenn im Vertrag nichts steht? Vielen Dank im Voraus! Lg Schanner
von schanner am 03.04.2013, 11:34