Sehr geehrte Frau Bader,
es gestaltet sich bei mir im Betrieb leider etwas schwierig mit der Errechnung des Urlaubes für dieses Jahr.
Ich habe vom 27.04.-03.08.2015 Mutterschutz. Der ET ist 08.06.2015.
Ich habe im Jahr 30 Tage Urlaub, wird mir dieser jetzt bis Juli oder August angerechnet?
Die Dame aus der Buchhaltung weiss net zu 100 % ob der August noch mit angerechnet wird oder nicht, da Ende des Mutterschutzes zu Anfang ist.
Bis Juni wären es doch dann 17,5 Tage und bis August 20 Tage.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von
Nordperle
am 07.01.2015, 12:29
Antwort auf:
Urlaubsanspruch usw. ET=08.06.2015
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch usw. ET=08.06.2015
Das ist ganz klar geregelt!
Mutterschutzzeiten sind Beschäftigungszeiten. Da wird gar nix gekürzt!
Gekürzt werden kann Urlaub für jeden Kalendermonat, den man komplett in Elternzeit ist. Also vom 1. des Monats bis zum letzten des Monats.
Wenn du ab 4.8. in Elternzeit gehst, ist der erste Monat, den du komplett in EZ bist, erst der September. Gekürzt werden darf der Urlaub dann für Sep bis Dez.
Also um 4/12 des Jahresurlaubes.
30 Tage Jahresurlaub / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat.
2,5 Tage x 4 Kürzungsmonate = 10 Tage Kürzung
30 Jahresurlaub - 10 Kürzung = 20 Tage Urlaub für 2015
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 07.01.2015, 13:25