Hallo, hab eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches nach der Elternzeit. Ich hatte ab dem 01.01.2012 ein BV da ich in der Nuklearmedizin tätig war. Aus 2011 hatte ich noch 6 Tage Resturlaub. Meine Kinder (Zwillinge) kamen am 4.07.2012 zur Welt danach bestand 12 Wochen Mutterschutz und anschließend Elternzeit. Am 04.07.2015 fange ich als 450 Euro Kraft bei meinem alten Arbeitgeber an. Dieser behauptet ich hätte nur Anspruch auf die 6 Tage Urlaub aus 2011. Ist dies richtig? War mir sicher dass ich bis Ende des Mutterschutzes also bis 03.10.2014 weiter Urlaubsanspruch habe. Ich hoffe Sie können mir schnell weiter helfen. Vielen Dank!
von
Bianca-W
am 17.06.2014, 13:55
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.06.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Sorry, kapier Ihre Antwort nicht ganz... 1. Was bedeutet die Abkürzung EU? 2. Wieviel Urlaub hab ich jetzt konkret noch stehen wenn ich BV und Mutterschutz vom 1.1.2012 bis 03.10.2012 rechne?
Mein Arbeitgeber meint außerdem dass er mir die 6 Tage Resturlaub von 2011 auf meine 450 Euro Stelle umrechnet... Ist dies korrekt?
Nochmal vielen Dank
von
Bianca-W
am 18.06.2014, 13:49
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
Du hast Urlaubsanspruch bis einschließlich Oktober 2014.
Nur in den Monaten, die Du ganz in Elternzeit warst, erwirbst Du keinen Urlaubsanspruch.
Luvi
von
luvi
am 18.06.2014, 15:26