Hallo Frau Bader,
ich war bis Nov 2011 in einem befristeten AV. Im Mai 2011 wurde meiner Schwangerschaft festgestellt und ich bekam sofort Beschäftigungsverbot. Ich habe 2011 noch keinen Urlaub genommen, auch nicht bis Mai! Steht der Urlaub mir zu, zumindest von Januar bis Mai oder womögich sogar bis November?
Mein Vertrag lief allerdings zum 1.12 aus und wurde auch nicht verlängert!
Danke für Ihre Antwort!
von
Luzy07
am 28.02.2012, 12:36
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?
Beschäftigungsverbot ist wie Arbeitszeit, also bekommst du für die Zeit auch Urlaub. Der hätte dir zu Vertragsende ausgezahlt werden müssen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.02.2012, 13:02
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im Beschäftigungsverbot?
Steht Dir zu, erworben bis zum Ende des Mutterschutzes.
Hätte ausbezahlt werden müssen.
Würde schriftlich um Auszahlung bitten.
Per Einschreiben :-)
Mitglied inaktiv - 28.02.2012, 13:08