Ich habe folgende Auskunft von einer Mitarbeiterin aus der Personalabteilung bekommen: Sie meinte, dass ich, wenn ich direkt im Anschluß an den Mutterschutz Elternzeit nehme, für die 8 Wochen nach der Geburt keinen Urlaubsanspruch habe, weil der Mutterschutz auf die Elternzeit angerechnet wird und man in der Elternzeit keinen Urlaubsanspruch hat. Stimmt das?
von Freed am 07.05.2015, 13:44