Guten Tag Frau Bader, ich habe ein kleines Problem auf meiner Arbeitsstelle. Meine Vorgesetzte hat mich angesprochen und mich gebeten den mir noch gänzlich für dieses Jahr zustehenden Urlaub (einschließlich der Mutterschutzfristen) auf die Zeit nach der Elternzeit zu übertragen, da sie mich in der Abteilung bräuchte. Hier handelt es sich um 16 offene Arbeitstage bis einschließlich Oktober. Ich weiß, dass eine Rückkehr nicht erfolgen wird und somit der Urlaub in zwei Jahren ausgezahlt werden muss. Lieber wäre mir aufgrund der hohen Belastung im Betrieb einen Teil des Urlaubes vor dem Mutterschutz nehmen zu können, zumal ich jede Erholung benötige und auch nach der Arbeit nichts mehr mit mir anzufangen ist. Kann ich nicht wenigstens ein bißchen entgegenkommen dahingehend erwarten? Wenn es zu viel wird würde ich angeblich mal einen einzelnen Tag frei bekommen. Sollte es jedoch so weit sein, dass nix mehr geht steht meine Ärztin sicher wieder da und will mich wieder aus dem Verkehr ziehen, was ich bisher immer abgelehnt habe, um dem Betrieb entgegen zu kommen, aber anders rum tut sich da gar nichts. Kann ich als Schwangere eher auf meinen Urlaub bestehen, da ich mehr Erholung brauche jetzt als ich noch nicht schwanger war? Ich danke schon mal für die Rückantwort. Lieben Gruß steffmech
Mitglied inaktiv - 16.04.2011, 11:54