Emmadr
Guten Abend Fr.Bader, mein Arbeitsvertrag endet am 31.07.2022 und ab 09.08.2022 würde mein Mutterschutz beginnen.Jetzt ist meine Frage von wem ich während der Zeit des Mutterschutzes Geld erhalten würde und ob ich mich für die 9 Tage Arbeitslos melden müsste.Ich bin im moment etwas ratlos. Vielen Dank im Voraus
Hallo, Sie müssen sich arbeitssuchend melden. Dann erhalten Sie MG in Höhe des Arbeitslosengeldes. Liebe Grüße NB
Bone
Wenn du Mutterschaftsgeld bekommen willst, dann musst du dich arbeitslos melden. Richtigerweise hättest du das bereits vor Monaten machen müssen. So droht nun eine Sperre. Resturlaub ist hoffentlich alles bereits verbraucht. Sonst drohen auch dort Probleme. Unbedingt alles sofort klären. Ohbe Abspruch auf ALG1 gibt es kein Mutterschaftsgeld. Du müsstest dich auch selbst krankenversichert.
KielSprotte
Du hättest dich mdst 3 Monate vor Vertragsablauf arbeitslos melden müssen - jetzt hast du dem Arbeitsamt leider einen Elfmeter ohne gegnerischen Torwart serviert.....setzte dich sofort mit Arbeitsamt und Krankenkasse in Verbindung. Und überlege dir vorher eine gute Erklärung.
Mitglied inaktiv
Natürlich musst du dich arbeitslos melden. Sonst bist du nicht versichert und hast keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Belly-Monkey
Hast du ein gutes Verhältnis zu deinem AG? Dann frag ihn/sie, ob dein Vertrag nicht un ein paar Tage verlängert werden kann, so dass dieser erst IM Mutterschutz ausläuft. Damit erspart du dir dann den ganzen Trubel mit dem Arbeitsamt. Die Krankenkasse zahlt dir das Mutterschaftsgeld dann nämlich in Höhe des Krankengeldes - und du bleibst während des Elterngeldbezugs beitragsfrei versichert (so war das zumindest bei mir). Wenn dein AG sich darauf einlässt, ruf am besten bei deiner Krankenkasse an und frag noch einmal explizit nach. Kann natürlich bei jeder Krankenkasse auch anders sein.
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