Hallo Frau Bader,
ich hab mal eine Frage:
Mein Mutterschutz fängt offiziell am 24.11. an.
Ich habe eigentlich für dieses Jahr noch 8 Tage Resturlaub, sodass der letzte Tag wohl der 12.11. wäre.
Kann ich meinen Urlaubsanspruch bis Ende Dezember rechnen? Trotz Mutterschutz?
Und was passiert mit den 8 Wochen im neuen Jahr (ich hab am 06.01. Termin) - kann ich für diese 8 Wochen meinen Urlaubsanspruch geltend machen, oder sogar noch vor den Mutterschutz hängen.
Ich werde wohl 2 Jahre zu Hause bleiben, falls das wichtig ist ;-)
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Allen noch einen sonnigen Tag.
LG
Tanja
von
Tanscha
am 09.07.2013, 14:14
Antwort auf:
Urlaub und Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2013