SEhr geehrte Fr. Bader, ich hatte vor dem Mutterschutz 51 Tage Urlaub aus diesem und dem letzten Jahr. Die letztjährigen Tage sind bis Ende September zu nehmen. Nun war ich ab 22. Juni in Mutterschutz. Verfallen die Urlaubstage aus 2003 dann? nach 17 II BErzGG scheinen sie mir erhalten zu bleiben... danke! Natti
Mitglied inaktiv - 11.11.2004, 12:23