Mana89
Hallo ich arbeite in der Pflege und hat schon 2 Fehlgeburten!Im August 2014 wurde ich wieder schwanger und habe Ende September mit dem Beschäftigungsverbot begonnen!Am 05.05.15 wurde mein Sohn geboren!Anschließend 1 Jahr Elternzeit!Doch im Januar 16 wurde ich erneut Schwanger!nach der Elternzeit rutschte ich also gleich wieder in das BV!Am 17.09.16 würde meine Tochter geboren wieder 1Jahr Elternzeit!Mein Arbeitgeber meinte zuerst ich hätte noch 100tage Urlaubsanspruch!!jetzt hat ein anderer Mitarbeiter dieses nochmals geprüft und nun sollen es plötzlich nur noch 41Tage sein da im BV kein Anspruch auf Urlaub besteht !Bin durch Recherche im Internet nur noch verwirrter ich bitte Sie mir zu helfen da ich nicht weiß was nun recht ist!😐😣
Hallo, in BV u Mutterschutz bestehen Ansprüche, in der EZ nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mal ehrlich, wie viele Tage Urlaub pro Jahr stehen dir den zu das du in diesem Zeitraum auf 100 Tage Urlaub gekommen sein willst? Grundsätzlich ist es so, das Urlaubsanspruch im BV bestehen bleibt wenn es sich um Urlaub handelt der noch nicht genehmigt wurde. Wenn Du also am Jahresanfang deinen Urlaub verplanen musstest und er so abgesegnet wurde, dann ist der für 2014 auf jeden Fall weg. Wenn nicht, bleibt der bestehen abzüglich dessen was du eben bereits schon genommen hast. Im August 2014 wäre möglicher Resturlaub aus 2013 und den Jahren davor ja auch schon verfallen, also ist das auch geklärt. Für 2015 hast du Urlaubsanspruch bis Ende Mutterschutz. Sprich wen Dein Kind am 15.05 geboren wurde ging Mutterschutz so bis Mitte Juli, sprich dir stehen für 2015 Urlaub in Höhe von 7/12tel zu. Aber eben nicht der ganze Urlaub für das Jahr, weil in der EZ dann eben der Vertrag geruht hat. Und ein AG in der regel auch den Passus im Vertrag/Tarif hat das er dann den Urlaub entsprechend kürzen kann. Dann EZ bis Mai2016 wenn ich das richtig sehe, sprich ab dann frühstens wieder Urlaubsanspruch. Und dann eben wieder bis Ende Mutterschutz. Egal ob BV oder nicht im Vorfeld. Da Kind2 im Sept geboren dürfte es also Urlaub für Mai-November geben, also 7/12tel wieder. Falls Du also nicht wieder Erwartung einen Jahresurlaubsanspruch von über 50 Tagen im Jahr hast, würde ich auch mal sagen die 41 tage entsprechenden der größeren Wahrscheinlichkeit. Das gekürzt wurde liegt also dann nicht am BV, sondern daran das du in EZ daheim warst und dein Arbeitsvertrag entsprechend ruhte. Warum, sollte man da dann Urlaubsanspruch erwerben? Stell Dir vor eine Frau bleibt die 3 Jahre komplett daheim und hätte so 30 Tage Jahresurlaub. Die wäre nach der EZ mindestens weitere 90 Tage daheim.
Mitglied inaktiv
Du hast seit 3 jahren nicht gearbeitet aber z.T. volle Bezüge gehabt und willst nun 100 Tage Urlaub haben? Das wäre nochmal ein halbes Jahr Urlaub. In der Elternzeit darf der AG den Urlaub kürzen, im BV entsteht Urlaubsanspruch. 41 Tage entsprechen einer realistischen Größenordnung und sind immerhin stolze 10 Wochen.
la-floe
@uriah, sie hat nur gefragt, beiß nicht wieder um dich, das nervt. floe
Dream2014
Aber uriah hat doch recht. Man ist seid 2014 zu Hause und teilweise auch noch voll bezahlt und jetzt hat man ein Problem damit das man "nur" noch 41 Tage Urlaub hat? Meiner Meinung nach sollte man die Gesetze ändern, Urlaubsanspruch erhalten obwohl man nicht mal gearbeitet hat.
Mitglied inaktiv
Ich habe eine andere Rechtsauffassung. In der EZ darf der AG kürzen, muss es aber nicht. Ich würde mich daher rein rechtlich - (wenn schriftlich z.B. auf Lohnzettel) - auf die erste Mitteilung berufen - 100 Tage. Hat er die Kürzung aus EZ 1 mitgeteilt? Nein? Arbeitgebern wird nicht umsonst nahegelegt die Kürzung schriftlich mitzuteilen... Man sollte sich doch auf die Angaben seines AG's verlassen können. Letztlich hilft Dir es aber nicht weiter, wenn's dann schlechte Luft gibt. Sollte Dir miese Stimmung egal sein, weil Du eh anderweitig auf der Suche bist, dann versuche Deinen Anspruch durchzusetzen ;-)
mellomania
die hoffnung hatte ich auch und hab meine elternzeitverfügung rausgekramt und da stand definitiv drin, dass gekürzt wird. die arbeitgeber sind doch net blöd. da macht man sich dann doch zum aff. also erst genau lesen und informieren. dass DEIN arbeitgeber macht.
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