Liilah
Guten Tag Frau Bader, Im August endet meine EZ und ich darf leider nicht im gewünschten Rahmen von 8-12 stunden in meine alte firma zurück kehren. Ich betreibe seit jahren ein kleingewerbe und habe mir überlegt, dieses nun auszubauen. Bei meiner ersten SS musste ich ab dem 4. Monat liegen und habe daher angst, dass es bei einer erneuten SS wieder dazu kommt. Gibt es in solchen fällen regelungen für zb zahlungen wenn man beschäftigungsverbot erhält? Ansonsten wäre das finanziell schlecht. Einen 450€ job im kaufmännischen bereich zu finden (habe diese ausbildung) gestalter sich schwierig. Mit verdichert bin ich bei meinem mann
Hallo, wenn SIe selbstsändig sind, müssen Sie sich selber kk-versichern u das dann eben mit abdecken. Ein BV gibt es nicht Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn man liegen muss, ist man grundsätzlich arbeitsunfähig und damit in der Krankschreibung. Dafür gibt es dann kein Beschäftigungsverbot. Ein Beschäftigungsverbot kann es auch nicht dazu geben, damit man im Beruf bei vollen Bezügen freigestellt ist und sein Kleingewerbe ausbauen kann. Das würde ich für betrügerisch halten.
desireekk
Ein Beschäftigungsverbot gilt nur für ANGESTELLTE. Im Gewerbe bist Du aber selbständig, daher kein BV. Du könntest eine private Krankentagegegldversicherung abschließen, die dann ggf. einspringt. Ich würde versuchen 15Std. zu arbeiten, das kannst Du dann bei deinem bisherigen AG.. Gruss D
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