Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle

Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten. 1) Legt man immer das aktuelle Netto Arbeitsentgelt (AE) oder legt man das AE des Einkommenssteuerbescheides (EKSTB) des Vorjahres zugrunde? 2) gleiche Frage zu 1) Was ist, wenn das aktuelle AE vom EKSTB-AE abweicht zum Beispiel durch Krankengelzahlungen?

Mitglied inaktiv - 14.03.2012, 12:48



Antwort auf: Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle

Hallo, man ihn das durchschnittliche Gehalt der letzten zwölf Monate, was ja auf den Lohnbescheinigungen im Prinzip identisch ist mit der Einkommensteuerbescheid. Ändern kann sicher nun die Einkommensteuer. Normalerweise liegt ja keine ganz aktuelle eine Lohnsteuerbescheinigung der letzten zwölf Monate vor. Bei Krankengeld stellt sich die Frage, ob dies vorübergehend gezahlt wurde, denn wenn dies nicht der Fall ist,wird vom normalen Lohn ausgegangen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2012



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