jay_daddy
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine 6-jährige Tochter aus einer früheren Beziehung (waren nicht verheiratet). Ich zahle der Mutter jeden Monat nach unserer Trennung den Unterhalt, den wir selber aus der Düsseldorfer Tabelle ermittelt haben. Es gibt also bisher keinen offiziellen Titel. Dort ist es ja so, dass wenn man nur einer Person unterhaltspflichtig gegenüber ist, wie ich also bisher meiner Tochter, dann rutscht man in die nächsthöhere Einkommensstufe. Nun bin ich neu verheiratet und werde nächstes Jahr ein weiteres Kind bekommen. Ist es korrekt, dass ich dem neuen Kind dann auch unterhaltsverpflichtet gegenüber bin, auch wenn ich mit diesem Kind und meiner Frau zusammenlebe? Und somit also in der Tabelle nicht mehr in die nächsthöhere Stufe rutschen würde? Vielen Dank.
Hallo, Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltspflichtigen aus. Der BGH sieht es als rechtmäßig an, wenn, wenn mehr oder wenige Unterhaltspflichtige vorhanden sind, herauf oder herabgestuft wird. Wenn Sie also heraufgestuft haben, können Sie das jetzt rückgängig machen. Liebe Grüße NB
desireekk
Das kommt darauf an. Die Unterhaltseinteilung in der DT geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Theoretisch hättet ihr Dich eine Stufe höher einstufen müssen damals, da Du ja nur einem Kind unterhaltverpflichtet warst. Wenn ihr das nicht gemacht habt: dann bleibt eigentlich alles so wie bisher. Zudem ist das erste Kind jetzt 6, habt ihr den Unterhalt deswegen angepasst? VG D
jay_daddy
Selbstverständlich habe ich mit dem 6. Geburtstag den Unterhalt schon angepasst und ich habe jetzt 6 Jahre lang den Betrag aus der Stufe über meiner Einkommensstufe gezahlt. Also ist mein Gedanke aber richtig, dass ich mlt dem 2. Kind nicht mehr eine Stufe höher gehen müsste?
AO85
Huhu, Wir sind gerade in exakt der gleichen Situation. Daher war mein Mann nun bei seiner Anwältin für Familienrecht, da ich es genauso verstanden hatte wie Du. Da er so viel verdient, würde er erst ab 4 Kindern runterrutschen. Grund ist der Selbstbehalt, den er vorher nicht unterschreitet. Wir haben einen Titel beim Jugendamt, aber automatisch eine Stufe höher musste er nie, sondern immer in der jeweiligen Verdienstklasse.
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Könnten Sie mir bitte folgende Fragen beantworten. 1) Legt man immer das aktuelle Netto Arbeitsentgelt (AE) oder legt man das AE des Einkommenssteuerbescheides (EKSTB) des Vorjahres zugrunde? 2) gleiche Frage zu 1) Was ist, wenn das aktuelle AE vom EKSTB-AE abweicht zum Beispiel durch Krankengelzahlungen?
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Sehr geehrte Frau Bader, bedeutet es immer eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle, wenn sich die Anzahl der Unterhaltsberechtigten ändert? Z. B. von 4unterhaltsbedürftigen Kindern auf 5? Das Einkommen des Unterhaltsschuldners liegt über 5100,-Euro. Momentane Unterhaltszahlungen werden mit 144% der Düsseldorfer Tabelle bedient. Fr ...
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