Wenn der Ex für sein Kind die ersten 5 Jahre 270,00 bezahlt hat (wurde laut Düsseldorfer Tabelle so festgelegt: 1. Spalte 3. Zeile) und er nun eine Stufe höher rutscht, wenn sein Kind 6 wird- muss er dann die Differenz von 52 Euro zu dem Unterhalt über 270 Euro zahlen,also 322 Euro zahlen oder gilt ab neuem Lebensabschnitt wieder neue Regelungen- sprich was in der Düsseldorfer Tabelle steht 349,00 Euro abzgl. die Hälfte des Kindergeldes über 92 Euro, also im Endeffekt nur 309 Euro?.... Geht man nach der Differenz in der Düsseldorfer Tabelle und nimmt sie so als Richtlinie oder nimmt man den dortigen Betrag und zieht die Hälfte des Kindergeldes ab?
Mitglied inaktiv - 27.08.2011, 10:33