Hallo Frau Bader,
eine Bekannte meinte letztens dass in bestimmten Fällen auch die ELtern des Ex für den Unterhalt herangezogen werden können. Stimmt das? Wenn ja welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Mein Ex macht sich nämlich nen Bunten, indem er sich von seinem Chef offiziell nur den Selbstbehalt als Lohn zahlen lässt. Den Rest gibts unter der Hand. Um seine finanzielle Situation aufzubessern arbeitet er regelmäßig bei seinen Eltern in der Imkerei und dies wird ihm auch bezahlt. Zudem besitzt er den ein und anderen Luxusgegenstand, welcher auf dem Papier natürlich seinem Vater gehört. Sprich seine Eltern unterstützen es noch, dass er sich seiner Unterhaltspflicht entzieht. Er hat noch nie für die KInder gezahlt und prahlt noch damit dass ich ihm ja nichts könne. Ich bin kurz vorm platzen, da nicht mal eine lächerliche Geburtstagskarte zum Geburtstag der Kinder drinnen ist. >es kommt absolut nix und seine Eltern unterstützen das.
von
Julisa
am 19.05.2012, 19:30
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
ich würde Beweise sammeln und ihn anzeigen. Das ist Steuerhinterziehung und Umgehung der Unterhaltspflicht.
Insbesondere ist es absolut gegen die Interessen des Arbeitgebers, in den Lohn schwarz aus zu zahlen. darauf würde ich die zuständige Stelle (hier in Rheinland-Pfalz das Hauptzollamt) ansetzen.
ansonsten sind unter Umständen auch die Großeltern unterhaltspflichtig, da sie ja mit dem Kind in gerader Linie verwandt sind.sie haben aber einen wesentlich höheren Selbstbehalt.
Liebe Grüße,
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2012
Antwort auf:
Unterhalt
Wer sagt denn das er nicht zahlen kann?
von
CKEL0410
am 19.05.2012, 19:49
Antwort auf:
Unterhalt
Er muss ja regelmäßig beim JA seine Einkünfte offen legen und die sagten bisher immer da ist nix zu holen.
von
Julisa
am 19.05.2012, 21:15
Antwort auf:
Unterhalt
Tja wenn die ihn nicht dazu anhalten einen Job anzunehmen wo er offiziell mehr verdient,dann wird sich da auch nichts dran ändern. Hast du mal einen Anwalt genommen?
von
CKEL0410
am 20.05.2012, 09:01
Antwort auf:
Unterhalt
Dann läuft der Rest und Schwarzarbeit und ist zudem Steuerbetrug.
Entweder Du meldest es gleich dem , weiß nicht, genau, Gewerbeaufsichtsamt ?
Oder Du warnst ihn vor dass Du das tun wirst, sollte er ab 01.06. nicht den Unterhalt anpassen und entsprechend auch bei Gericht titulieren lassen.
Die Eltern würde ich rauslassen, aber was der Chef macht ist strafbar.
von
Mogli18
am 20.05.2012, 22:57