Hallo Frau Bader,
Mein Mann hat aus einer vorherigen Beziehung eine 10Jähirge Tochter.
Wir haben 2Söhne 5&3 er hat bis jetzt -trotz der beiden jüngeren Kinder- immer den vor Jahren festgelegten Unterhalt an die Kindsmutter bezahlt, ohne diesen nach der Geburt der Jüngeren angleichen zu lassen, da es uns nicht „weh getan“ hat, und wir das Verhältnis zur Mutter nicht unnötig verschlechtern wollten.
Jetzt hat mein Mann jedoch dank Corona den Job wechseln müssen und verdient deutlich weniger.
Wie können wir den Unterhalt jetzt neu berechnen lassen und ist dazu immer ein Anwalt nötig?
Herzlichen Dank
Mukkla
von
Mukkla
am 08.04.2021, 15:10
Antwort auf:
Unterhalt
Hallo,
das Jugendamt ermittelt nur in Beistandschaft für das Kind den Unterhalt, nicht jedoch für den Vater.
Wenden Sie sich an einen Kollegen, der/ die auch Fachanwalt für Familienrecht ist.
Alternativ können Sie mir die Unterlagen senden und ich rechne es mithilfe unserer Software aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2021
Antwort auf:
Unterhalt
dein mann soll mal beim Jugendamt anrufen und nachfragen.
ich weiß es nicht sicher, ob auch der unterhaltspflichtige eine Beistandschaft einrichten kann, der unterhaltsberechtigte bzw der Elternteil bei dem das Kind lebt, kann es und die berechnen auch kostenlos.
ansonsten müsste es eben die mutter machen, wenn sie kooperativ ist.
ich würde das so verkaufen, dass es nicht in ihrem sinn sein kann, wenn der vater auch noch Geld an den Anwalt zur Berechnung zahlen muss.
was er auch noch machen kann ist, der mutter anhand der düsenhausener Tabelle eine neue summe vorschlagen. der jobwechsel ist sicher plausibel und auch nicht für ewig....
Mitglied inaktiv - 09.04.2021, 11:39