Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt an Ex bei neuer Partnerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhalt an Ex bei neuer Partnerschaft

Gabii

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Hallo, mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Leider bin ich aufgrund von Krankheit arbeitslos und beziehe Hartz 4. Aufgrund des Einkommens meines Partners ist dieser ab sofort für mich zuständig, so dass ich kein Hartz 4 erhalte. Jedoch zahlt er von seinem Gehalt Unterhalt an seine Ex-Frau, die seit einem Jahr in einer neuen Partnerschaft lebt. Es kann doch nicht sein, dass in unserer Partnerschaft mein neuer Partner finanziell für mich zuständig ist und in der Partnerschaft der Ex-Frau der neue Partner nicht mit angerechnet wird??? D. h. mein Partner ist für zwei Frauen zuständig??? LG Gabii


CKEL0410

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So sieht es leider aus! Geht die Ex arbeiten,betreut Sie ein gemeinsames Kind? Wenn ja wie alt? Waren sie verheiratet? Wie lang ist Sie in der neuen Beziehung,Leben Sie zusammen?


Mitglied inaktiv

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Der Unterschied besteht schlichtweg darin dass es sich einmal um UNTERHALT und einmal um eine SOZIALLEISTUNG handelt. Das ist ein seeeeehr großer Unterschied. Dein Partner sollte sich allerdings mit einem Anwalt vor Ort beraten ob durch die neue Belastung die ihm mit dir aufgebürdet wird eventuell eine Reduzierung des Unterhalts an die Ex möglich ist. LG Sabine


CKEL0410

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Das wird kein Anwalt durch bekommen,da Sie keine gemeinsamen Kinder haben oder verheiratet sind! Wichtig wäre halt zu wissen warum er uh für die Ex zahlt,deshalb meine Fragen oben!


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