Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt / neue Partnerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt / neue Partnerschaft

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Hallo Frau Bader ! Wie ist es wenn ein unterhaltspflichtiger Vater mit seiner Freundin zusammenzieht- wird dann das Einkommen der Freundin mit auf den Unterhalt angerechnet ? Wenn ja ab sofort oder erst wenn sie eine gewisse Zeit zusammen wohnen ? Liebe Grüße Judith


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Nein,wie ich weiss wird keine Einkommen von Freundin angerechnet-wäre auch unverschämt-sie hat keine Verpflichtungen wegen die Kinder oder ex frau.....


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Nein, wird natürlich nicht angerechnet. (Darum hat die Ex-Frau meines Freundes sich auch immer so dafür interessiert, ob und wann wir endlich heiraten - sie hat quasi die zusätzliche "Kohle" gerochen. Ich werd' natürlich einen Teufel tun. Darum - Leute, heiratet keinen "gebrauchten Mann" - sonst seid Ihr im Ernstfall mit dran, wenn's an's Zahlen geht!)


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Das heißt solang sie nicht verheiratet sind zählt nur das Einkommen des Mannes und wenn sie heiraten zählen beide Einkommen zusammen stimmts ? Liebe Grüße Judith


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... nämlich dann, wenn es ein Magelfall ist und aufgrund des Selbstbehaltes zuwenig Unterhalt gezahlt wird/wurde. Dann hat es einen Einfluss, wenn eine weitere Person mit im Haushalt lebt - Einsparungen bei Miete, Nebenkosten etc können dann zu einer Reduzierung des Selbstbehaltes führen. Wenn jedoch der Unterhalt lt. Tabelle geleistet wird, natürlich nicht. cu


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Hi Judith, nein. Siehe den anderen Beitrag. cu


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Du solltest sowas undiffernziertes nicht in der welt verbreiten.


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Es macht demnach also keinen Unterschied ob die beiden verheiratet sind oder nicht ? Liebe Grüße Judith


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hi, es kommt auf sein Einkomen an. Ob der alleine Leistungsfähig ist, oder nicht. Interessant wird da für dich erst, wenn weitere Kinder ins Leben schneien...


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ot


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Ich vermute, mit "undifferenziertem Beitrag" hast Du mich gemeint. Bin ich nicht einverstanden. Ich habe geschrieben, "im Ernstfall" kann's "an's Zahlen" gehen. Dein "Mangelfall" ist m. E. genau so ein Ernstfall. Und wie schnell kann der in der heutigen Zeit eintreten! In der Sendung WISO (ZDF) wurde genau diese "Warnung" mal an Leute ausgesprochen, die sich mit dem Gedanken ans Heiraten eines schon mal verheiratet gewesenen Partners getragen haben. Natürlich kann man das nicht verallgemeinern - für einen konkreten Fall muss man sich dann halt vom Anwalt beraten lassen. Aber ich habe ja auch vom "Ernstfall" gesprochen. Was passiert z. B. wenn eine Frau einen geschiedenen Mann mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern (und entsprechend auch Ex-Frau unterhaltspflichtig) heiratet und dieser wird arbeitsunfähig und kann seinen Verpflichtungen nicht nachkommen? Die Zweifrau bekommt dann selbst ein Baby und möchte vielleicht (eine Zeit lang) nicht mehr arbeiten. Ich würde sagen, sie kann gezwungen werden, trotzdem zu arbeiten, damit ihr Mann seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Wenn's nicht so ist, bitte belehrt mich eines Besseren!


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habe einen "gebrauchten" mann mitsamt unterhaltspflicht für frau und kind geheiratet. bin selber berufstätig und erwarte ein kind. auf jeden fall werde ich nach dem mu-schutz weiterarbeiten. seit wir vor einem jahr geheiratet haben, wurde sein selbstbehalt gegenüber dem unterhalt für die ex von 740 auf 690 € runtergesetzt, weil ich arbeite. also zahle ich sozusagen 50 € mit. man könnte mich zwar nicht zwingen zu arbeiten, aber es würde immer so sein, dass erst der unterhalt für die beiden kinder abgingen und dann der der ex. der gesetzgeber lässt eher die neue familie in die sozialhilfe gleiten als die gewesene, obwohl da unter umständen mehr personen von betroffen sein können.


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dass Du quasi meine Aussagen halbwegs bestätigen musst. Die Diskussion war übrigens schon mal hier im Forum. Es wird halt vom Gesetzgeber so begründet - als "zweite" Frau weisst Du ja ganz genau, worauf Du Dich einlässt, während die erste ja bei Heirat nicht voraus sehen konnte, was später mal wird. Wie gesagt, so sieht's der Gesetzgeber. Ich finde es, schlicht gesagt, etwas veraltet - so aus den Zeiten von "bis das der Tod Euch scheidet", und fördert, ganz nebenbei, auch die Einstellung, die junge Frauen erschreckend oft an den Tag legen - am besten einen reichen Mann suchen, heiraten (natürlich als "Erstfrau"), Kind kriegen, und schon hat man ausgesorgt.


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Hey Susi, jetzt kommt der schöne Spruch: Musst kein Mitleid mit mir haben, dass hab ich alles ja vorher gewusst. Habe mir jedoch nie so richtig Gedanken darüber gemacht, bis ich schwanger geworden bin. Denn nun kann ich noch nicht mal ein Jahr in EU gehen, sonst wäre das Geld viel zu knapp. Bin froh, dass ich da eine liebe Mama habe, die sich in den sechs Std. die ich tägl. weg bin um unseren Wurm kümmern wird. Ich kann dir nur zustimmen, dass diese Regelung total veraltet ist, zumal sich viele Erstfrauen ja auch wieder neu orientieren was Partner angeht; sei ja auch gegönnt, schlimm finde ich nur, dass dann absichtlich keine offizielle Angabe zur neuen Partnerschaft gemacht wird, damit der Ehegattenunterhalt nicht verloren geht. So ist es bei uns und die Beweiskraft ist schwierig. Und noch eine Menge mehr, was hier aber ausarten würde. Trotzdem würde ich den Schritt, meinen Schatz zu heiraten, immer wieder tun. Und irgendwann fällt ja auch der Unterhalt für die Frau weg, spätestens wenn das Kind aus erster Ehe 14 ist. Das Männer für ihre Kinder aufkommen müssen finde ich absolut richtig und verabscheue jeden, der sich davor drückt. So, genung gefachsimpelt. Ich schicke Dir ganz liebe Grüsse, Nicole


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