Hallo Frau Bader!
Ich bin gerade frisch schwanger und es ergeben sich bei mir viele Fragen.
Zuerst möchte ich Ihnen meine Situation schildern.
Wir wohnen aufgrund des Berufs meines Mannes im Moment etwa 200 km von unserem ursprünglichen Wohnort entfernt. Da wir auf Dauer hier nicht glücklich werden haben wir uns entschieden wieder in die Heimat zurück zu kehren. Die Versetzung steht zum 01. Oktober 2015 an und der Umzug schon im August. Nun ist es so dass ich jetzt schwanger (9.Woche) geworden bin und ich mich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen habe wie man das am besten regelt mit der Kündigung. Ich möchte ungern selber kündigen, da ich ja sonst normalerweise die 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt bekomme fürs Arbeitslosengeld. Ich habe mich auf verschiedenen Seiten schon informiert und bin nun auf das individuelle Beschäftigungsverbot gestoßen. Kann ich mir denn das einfach ohne weiteres vom Frauenarzt ausstellen lassen und keinen finanziellen Nachteil zu haben? Und wirkt sich das dann negativ auf die Berechnung des Elterngeldes aus? Ich komme leider nicht weiter und hoffe dass Sie mir etwas weiterhelfen können.
von
Mami21812
am 19.05.2015, 22:24
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot kann man erhalten, wenn man aus Gründen, die an der Arbeit liegen, eine Gefahr für Mutter oder Kind hat. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Auch besteht seitens des Arbeitgebers keinen Grund, zu kündigen. Sie werden wohl um die Kündigung nicht herumkommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2015
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Was wäre denn der Grund für das Beschäftigungsverbot ?
Was arbeitest Du ?
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2015, 23:04
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Laut Deinem Text ist der Umzug der Grund warum Du da nicht mehr arbeiten willst.
Dies hat weder was mit der Schwangerschaft zu tun, noch mit Deinem jetzigen Job ?
von
Sternenschnuppe
am 19.05.2015, 23:06
Antwort auf:
Umzug während Beschäftigungsverbot
Grund für ein BV ist das nicht. Ein BV gibt es aus zwei Gründen:
1. Die Arbeit ist nicht mit dem Mutterschutzgesetz vereinbar und der AG hat keine Arbeit welche er als Ersatz anbieten kann.
2. Mutter und/oder Kind sind durch die Schwangerschaft besonders gesundheitlich gefährdet.
Beides trifft auf dich nicht zu. Ein BV nur wegen Umzug dürfte sogar in den Bereich Sozialbetrug fallen. Und, pendeln ist dir auch in der Schwangerschaft zumutbar, vorallen wenn du die Situation selbst herbeiführst.
Sperre beim Arbeitsamt kann es geben, muss es aber nicht. Halt vorher abklären. Allerdings würde Dein Elterngeld massivst drunter leiden, da alle Monate mit Arbeitslosengeld mit 0 € in die Berechnung gehen. Willst du das nicht, dann wird dir wohl nicht anderes übrig bleiben also am neuen Urlaubsort erst etwas zu suchen - arbeitstechnisch. Oder notfalls bis zum Mutterschutz am alten wohnen zu bleiben.
Mitglied inaktiv - 20.05.2015, 15:00