Hallo Frau Bader
Nach 13 Jahren haben sich mein Freund und ich getrennt.Wir haben eine gemeinsame Tochter im Alter von 3,5 Jahren.Er bezieht derzeit eine neue Wohnung.Er hat lediglich die Vaterschaftsanerkennung.Sorgerecht liegt nur bei mir.Nun habe ich einen neuen Partner kennengelernt zudem ich in Zukunft gern ziehen würde (100km entfernt).Kann mein Ex Partner dagegen stimmen oder wie verhält sich das?!Und wie ist das mit der Regelung von Besuchszeiten?Er möchte sie gern mehrmals in der Woche sehen aber ich halte das für schwierig für sie, da sie ja so noch mehr verwirrt wird.Geregelte Zeiten wären doch besser oder?
MfG Carolin
von
Sonne909
am 28.05.2013, 18:49
Antwort auf:
Umzug nach Trennung
Hallo,
wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, ist es unproblematischer. Geregelte Zeiten sind auf jeden Fall besser, es ist jedoch gut, wenn sie ihn oft sieht.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Umzug nach Trennung
Sorgerecht muss er nur beantragen und bekommt es, die Gesetze haben sich da zum Glück grad geändert.
Wie stellst Du Dir denn den Umgang vor ? Finanzierst Du den, oder soll er zum Unterhalt die mindestens 400km Weggeld bezahlen,für eine Entfernung die Du schaffst.
Das Kind hat bis jetzt mit seinem Papa zusammengelebt, mehrmals die Woche ist in dem Alter angeraten um eine stabile Bindung zu halten.
Rechtlich gesehen darfst Du hinziehen wo Du willst mit alleinigem Sorgerecht, er kann jedoch dagegen vorgehen.
Ich verstehe Deinen Wunsch mit dem Partner zusammen zu sein, keine Frage, aber in erster Linie denke ans Kind, und die braucht den Papa mehr als Deinen neuen Freund.
100km schließt es nahezu aus, dass der Vater aktiv am Leben des Kindes teilhaben kann.
von
Sternenschnuppe
am 28.05.2013, 19:22
Antwort auf:
Umzug nach Trennung
Wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dann hast du auch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Du kannst mit dem Kind hinziehen wo du möchtest.
Die Besuchszeiten regelt ihr (evtl. fest) untereinander, wenn ihr das nicht könnt, holt euch Hilfe, bspw vom Jugendamt.
Tipp: Wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt und erhält, dann geht der Umzug nicht mehr so einfach. Also alles vorher regeln!
Wieso glaubst du, dass es das Kind verwirrt, wenn es seinen Vater mehrmals die Woche sieht?
von
Pamo
am 29.05.2013, 08:50