Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

Hallo , Meine frage ist hat die Mutter des Kindesvater das Recht unsere gemeinsame Tochter jeder Zeit zu sehen obwohl ich es nicht möchte und Sie eine komplett fremde Frau ist für meine fast 18monate alte Tochter ? Ich möchte nicht das Sie den kontakt hat , da es in der Vergangenheit echt viel schlechtes gab und nichts gutes . Ich danke Ihnen schon mal im vorraus für Ihre antwort . Mit freundlichen Grüßen : Mama von Emily

Mitglied inaktiv - 08.09.2011, 00:05



Antwort auf: Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

Hallo, Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2011



Antwort auf: Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

Wenn der Vater diesen Umgang fördet wenn das Kind bei ihm ist, dann kannst DU nichts dagegen machen, es sei denn es geht wirklich eine Gefährdung von ihr aus (was dann aber gerichtlich geklärt werden müßte). Du mußt den Umgang nicht fördern und zulassen solange das Kind bei Dir ist. Wenn die Schwiegereltern jetzt allerdings immer starke Bezugspersonen waren, dann können sie das Umgangsrecht auch einklagen, und hätten wohl auch Chancen es zu bekommen, wenn sie keine Bezugspersonen waren, dann stehen ihre Chancen nicht wirklich gut. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.09.2011, 08:29



Antwort auf: Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

Guten morgen , ich bin von dem Kindesvater seit 3 monaten getrennt und seine Eltern hatte einmal im Monat kontakt zu der kleinen , seit der trennen gibt es keinen kontakt mehr , weder zu seinen eltern noch zu ihm , da er sein Kind verleugnet und nichts von uns wissen will . Mir wurde eine Morddrohung ausgesprochen und da bin ich der meinung dennen muss ich mein Kind nicht aushändigen.

Mitglied inaktiv - 08.09.2011, 09:23



Antwort auf: Umgangsrecht gegenüber der Familie des Kindesvaters

Du sagst die Großeltern haben fast keinen Kontakt zum Kind. Hättest du dein Kind den überhaupt mitgegeben? Wäre es dir lieber gewesen, sie hätten das Kind direkt 2x die Woche geholt? Vielleicht wollten sie dir nach der Trennung auch einfach mal etwas Zeit geben. Ist ja eine dumme Situation für alle..... Und du solltest überlegen was im Affekt gesagt wurde und vom wem und was ernst gemeint war. Wenn die Oma eine Morddrohung ausgesprochen hat, dann frage ich mich warum du sie nicht angezeigt hast. Eigentlich spricht das doch für die Großeltern wenn sie das Kind sehen wollen. Mich nervt das immer so extrem, wenn die Eltern aus verletztem Stolz den Kindern sowas Tolles wie Oma und Opa vor enthalten. Vielleicht kannst du sie auch als Ressource sehen. Wenn du mal am Abend weg willst, hast du eine Oma die auf dein Kind aufpassen kann. Nur weil du nicht mit ihnen klar kommst, heißt es nicht, dass das Kind nicht zur Oma soll. Da stehst du deinem Kind im Weg!

von blauerVogel am 08.09.2011, 12:11



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