tulpe2015
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich vom Vater meines Kindes (wegen häuslicher Gewalt die in der Schwangerschaft begann) getrennt als das Baby 4 Monate alt war. Jetzt ist es knapp 16 Monate alt. Der Vater hat das Kind weiterhin immer sehen können, 2 Mal die Woche ca. 1,5- 2 Std. allerdings zunächst als ich noch stillte mit mir dabei an öffentlichen Orten, seit März diesen Jahres geht er allein mit ihr in öffentliche Angebote, ich bringe und hole sie aber ab. Der Vater droht mit einer Umgangsklage. Er will sie "50% + allein". Zunächst an 3 Nachmittagen die Woche für 3-4 Stunden sowie am Wochenende eine Übernachtung. Die Beratung im Jugendamt zu einer Umgangsvereinbarung blieb ohne Erfolg. Ich sorge mich um mein Kind. Ich kenne Ihre grundsätzliche Antwort "Kleinkinder (bis zu welchem Alter?) 1-2 Mal im Monat einige Stunden". Daneben habe ich im Internet neben "alles ist möglich" auch die Angabe "Kleinkinder 2-3 Mal die Woche 2-3 Stunden" gelesen. Was ist denn nun eher zu erwarten? Danke! Viele Grüße
Hallo, es hängt immer wesentlich von der Bindung zwischen KV u Kind ab. 50 % sicher nicht. Alleine ja. Aber viel mehr als jetzt wird nicht drin sein - evtl. längere Zeiten pro Tag. Am Ende entscheidet das ein Richter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Vor Gericht und auf hoher See ... Es hängt immer vom Gericht ab. 50% wird es ohne Deine Zustimmung sicherlich nicht werden. Klage ist gut, dann ist es geklärt und es braucht keine Drohungen mehr. Wieso holt er das Kind nicht selbst ? Ist sein Job. Geht es in die Krippe ? Dann empfiehlt sich die Abholung dort. Oft entscheidet das Gericht in dem Alter einen festen Nachmittag in der Woche bis zum Abend und alle zwei Wochen das Wochenende mit einer oder zwei Übernachtungen. Bindung ist ja da.
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