Sehr geehrte Frau Nicole Bader, wir haben ein kleines Problem bezüglich des AG-Anteils zum Mutterschaftsgeld. Folgende Situation: Am 31.08.12015 (Mutterschutz ab dem 28.07.15) ist unser 2 Kind Malea zu Welt gekommen. Zu der Zeit befand ich mich aber noch in Elternzeit mit unserem ersten Kind bis zum 02.08.2015. Somit hat sich beides überschnitten. Von der Krankenkasse erhalten wir die ganz normale Pauschale von 13 € pro Tag. Die Krankenkasse teilte uns auch mit, dass der AG-Anteil in der gleichen Hohe gezahlt werden muss wie bei dem ersten Kind, da es ja hier eine Überschneidung gab. Nun zum Problem: Ich habe wärend der Elternzeit, bei meinen jetzigen AG noch auf 450 € Basis gearbeitet. Nun ist der AG bzw. das Steuerbüro des AG der Meinung, dass der AG Anteil nur an den 450 € gemessen werden muss und nicht an dem Lohn/Gehalt wie vor der ersten Geburt. Wer hat den nun Recht, ist es wirklich so, dass ich als Mutter im Nachteil bin, weil ich wärend der Elternzeit auf 450 € Basis gearbeitet habe? Es wäre schön wenn Sie uns hier helfen könnte (ggf. mit einem Gesetztext der auf diese Situation zu geschnitten ist und wir es dem Steuerbüro vorlegen können) aus den ganzen Gesetzestexten werden wir nicht schlau und einige wiedersprechen sich auch wie § 14 abs. 2 mit der Proschüre bmfsfj.de. Vielen Dank und Grüße
von maleajonas am 17.09.2015, 17:29