Guten Tag Frau Bader,
ich habe schon sehr viel im Netz dazu gelesen, dass man trotz Probezeit durch die Schwangerschaft unkündbar ist. Nun bin ich aber verunsichert wegen der Übernahme nach der Probezeit.
Es handelt sich nicht um ein Probearbeitsverhältnis, sondern um eine "simple" Probezeit zu Beginn eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses, die nach Ablauf fließend in das unbefristete Arbeitsverhältnis übergehen soll.
Nun ist meine Frage, kann der Arbeitgeber bei einer Schwangeren einfach sagen"Ich darf Dich zwar nicht kündigen, dafür warte ich aber einfach bis zum Ende der Probezeit und übernehme Dich einfach nicht!" oder ist dies ebenso rechtswidrig wie eine Kündigung?
Ich danke Ihnen für Ihren Rat!
Viele Grüße
von
HoneyBunny82
am 17.11.2016, 13:36
Antwort auf:
Übernahme nach Probezeit trotz Schwangerschaft?
Hallo,
ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab.
Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden
"Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2016
Antwort auf:
Übernahme nach Probezeit trotz Schwangerschaft?
Wenn es sich um eine Probezeit handelt, dann kann das Arbeitsverhältnis nur durch Kündigung beendet werden. Kein Arbeitsverhältnis endet automatisch am Ende der Probezeit und man muss am Ende nicht "übernommen" werden, das Arbeitsverhältnis besteht automatisch weiter wenn es nicht gekündigt wird.
Wäre es eine Befristung, dann würde der Vertrag automatisch enden.
von
chrissicat
am 17.11.2016, 14:00