Sehr geehrte Frau Bader, ich mache mir gerade Gedanken über die Formulierung meines Elternzeitantrags. Einerseits möchte ich dem AG mitteilen, dass ich plane in meiner Elternzeit in TZ zu arbeiten, damit er einen späteren Antrag nicht mit dem Hinweis auf betriebliche Gründe (eingestellte Aushilfe) ablehnen kann, andererseits will ich mich nicht verbindlich festlegen, da ich ja viele Faktoren (Betreuungsmöglichkeit) nicht beeinflussen kann und noch nicht abschätzen kann. Ist es ratsam einen Teilzeitwunsch schon im EZ-Antrag mit anzugeben? Wie könnte ich das am besten formulieren? Besten Dank im Voraus.
von tinta am 07.01.2016, 12:53