tinta
Sehr geehrte Frau Bader, ich mache mir gerade Gedanken über die Formulierung meines Elternzeitantrags. Einerseits möchte ich dem AG mitteilen, dass ich plane in meiner Elternzeit in TZ zu arbeiten, damit er einen späteren Antrag nicht mit dem Hinweis auf betriebliche Gründe (eingestellte Aushilfe) ablehnen kann, andererseits will ich mich nicht verbindlich festlegen, da ich ja viele Faktoren (Betreuungsmöglichkeit) nicht beeinflussen kann und noch nicht abschätzen kann. Ist es ratsam einen Teilzeitwunsch schon im EZ-Antrag mit anzugeben? Wie könnte ich das am besten formulieren? Besten Dank im Voraus.
Hallo, den Wunsch können Sie ganz allgemein formulieren, damit der Arbeitsgeber planen kann. Müssen sie aber nicht. Bloß nicht zu genau festlegen, nachher ändert sich etwas. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, kann ich den Antrag schon vor der Geburt dem AG senden? Oder macht man es erst immer nach der Geburt in der 1. Woche? Liebe grüsse
Hallo, Ich möchte gern ein duales Studium in der Pflege beginnen. Das Studium ist in Modulen aufgebaut, man ist in ca. 10 Wochen Blöcken zur Theorie an der Uni und z.b. in 10 Wochen Blöcken in der Praxis bei einem Krankenhaus, bei dem man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die SWS an der Uni sind meist 24. In der Praxis muss mit 40 Woch ...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat bei seinem AG die Elternzeit schriftlich angemeldet, in dem Schreiben hat er ebenfalls beantragt woanders in Teilzeit zu arbeiten. Darf der AG - nur - die Teilzeitbeschäftigung ablehnen, obwohl es mit dem Antrag auf Elternzeit für 3 Jahre gestellt wurde? LG
Hallo, Muss ein Elternzeitantrag per Einschreiben geschickt werden oder reicht es auch per Email?
Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ab Oktober wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während meiner Elternzeit anfangen. Jetzt bin ich schwanger und frage mich, ob der neue Teilzeitvertrag aufgehoben werden kann, wenn ich vor Antritt bekannt gebe, dass ich schwanger bin. Ich habe erst Mitte September meinen ersten FA Termin, solange möchte i ...
Guten Morgen, ich habe meine Elternzeit für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragt. Im Antrag habe ich aber reingeschrieben dass ich im Anschluss an die mutterschutzfrist bis einschließlich dem 12 Lebensmonat 0 Stunden und ab dem 13 Lebensmonat 28 Stunden arbeiten möchte die genaue Verteilung habe ich auch angeben. In der Bestätigung vom Arbeitge ...
Hallo Frau Bäder, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weshalb ich meine Urlaubtsage nicht nehmen konnte. Nun würde ich gerne nach einem Jahr Elternzeit zu Hause wieder arbeiten gehen und zwar in Elternzeit Teilzeit. Wie ist es mit den alten Urlaubs Tagen kann ich diese erst nehmen wenn ich wieder regulär arbeiten ...
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Hallo, ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb (Vertrag 8 Stunden Tag / 40 Stunden die woche). Ich wurde dann schwanger und war 2 Jahre in Elternzeit. Danach kam ich in Teilzeit zurück (8-12 Uhr / 20 Stunden die Woche / mit meinem Chef so abgesprochen). nach 4 Monaten wurde ich schwanger und habe somit über 1 Jahr in Teilzeit gearbeitet. N ...
Mein Sohn ist am 13.10.23 geboren! Nach meiner Rechnung muss ich bei meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag bis zum 20.10.23 einreichen,um die 7 Wochen Frist einzuhalten. Der Mutterschutz beinhaltet nach Geburt ja 8 Wochen und endet in meinem Fall am 08.12.2023. Ist das richtig so, oder habe ich einen Denkfehler? Bei meinem ersten Kind habe ich de ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit