Hallo
Ich möchte nach der Elternzeit in Teilzeit wieder arbeiten.In unserer Firma ist es üblich dass man einen Anhang zum Arbeitsvertrag bekommt mit Befristung der Arbeitszeit bis zu einem bestimmten Datum z.B.für ein halbes Jahr.
Nach diesem halbem Jahr kann der Arbeitgeber wieder verlangen,dass ich zu meiner "alten" Arbeitszeit zurückkehre und wieder in Vollzeit arbeite?
Nun meine Frage:Darf ich von meinem Arbeitgeber verlangen,dass er mir meinen Teilzeitantrag auf UNBESTIMMTE ZEIT genehmigt?Wie sind da meine Rechte?Ich möchte nicht jedes halbe Jahr zittern ob er es wieder verlängert oder nicht.
Wie oft und für wie lange darf er so einen Anhang zum Arbeitsvertrag mit Befristung der Arbeitszeit überhaupt verlängern?Ist das ähnlich wie bei einem unbefristetem Arbeitsvertrag?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
VIELEN DANK
von
mahaca
am 02.04.2017, 22:40
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Frage am Rande: Bereits 3 Jahre Elternzeit genommen?
Nach der Elternzeit muss Dich der AG zu den alten Konditionen wieder beschäftigen. Darüber hinaus muss er gar nichts...!
Verlangen solltest Du also überhaupt nichts sondern darum bitten...
Und Dir gut überlegen Deinen Vertrag dauerhaft auf Teilzeit zu schrauben...
nicht das Du in 5 Jahren fragst, wie komme ich zurück auf Vollzeit oder 80 % :-D.
Was der AG da tut, ist durchaus üblich und völlig i.O. Solche Vereinbarungen können beliebig oft wiederholt werden.
Inhaltlich gibt es keine Vorgaben. Du und der AG müsst Euch lediglich einig sein... ob ihr einen Änderungsvertrag auf Teilzeit oder eine befristete Teilzeit vereinbaren wollt.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 03.04.2017, 08:51
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Bei uns ist es auch üblich, Arbeitszeitveränderungen zeitlich zu beschränken, meistens auf ein Jahr.
Der Vorteil für Dich als Arbeitnehmer: Du kannst jedes Jahr neu überlegen, wie viele Stunden für Dich grad passen, und den Vertrag entsprechend angleichen lassen. Eine Kollegin macht das seit vielen Jahren so, immer zwischen 20 und 30 Stunden - mal 22, mal 25, mal 27....
Um eine Verlängerung der bestehenden Reduzierung zu verweigern, braucht der AG triftige Gründe. Wenn Du ein Jahr lang (oder gar länger) 20 Stunden gearbeitet hast und diese 20 Stunden weiterführen möchtest, muß der AG begründen, warum das jetzt plötzlich nicht mehr geht.
In meinen Augen hat die zeitliche Befristung der Reduzierung für den Arbeitnehmer mehr Vor- als Nachteile. Der AG muß jede Änderung des Status Quo begründen - der AN kann immer neu überlegen, wie es für ihn gut paßt.
von
Strudelteigteilchen
am 03.04.2017, 09:12
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Vielen Dank für die Antworten
Hab noch eine kleine Frage dazu:War da nicht mal etwas ,dass der Arbeitgeber zwei volle Arbeitstage genehmigen muss?
Vielen Dank
von
mahaca
am 03.04.2017, 20:26
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Bitte präzisiere die Frage, mir fehlt der Zusammenhang...
Mitglied inaktiv - 03.04.2017, 20:41
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Muss Arbeitgeber bestimmten Arbeitszeiten zustimmen?
Hallo
Beim Teilzeitantrag haben Sie mal geantwortet:
Der Arbeitgeber ist unter Umständen verpflichtet bestimmten Arbeitszeiten wie z.B. zwei ganze Tage zuzustimmen.
Wie genau ist das gemeint?
Ich würde nämlich sehr gerne zwei ganze Tage arbeiten,weiß aber noch nicht ob der Chef das auch so gut findet.
Welche Rechte habe ich da?Muss er mir das genehmigen?
Vielen Dank schon mal
von
mahaca
am 04.04.2017, 08:27
Antwort auf:
Teilzeitantrag auf unbefristete Zeit beantragen
Wie Du am Namen erkennen kannst, sind weder Strudelteigteilchen noch ich, Frau Bader ;-) Sie wird Dir noch antworten.
Etwas Geduld.
Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 09:15