Guten Abend Frau Bader, ich habe vor 2 Wochen entbunden und meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt das ich bis zum 05.06.2017 Elternzeit nehme. Im gleichem schreiben habe ich eingefügt das ich ab dem 01.02.2017 in Teilzeit 25 std. wöchentlich arbeiten möchte. Was ich da noch nicht wusste das mein neuer Arbeitsplatz ab dem 01.01.2017 80 Km entfernt ist bisher waren es 7 Km. Nun habe ich mich mit meinem Mann unterhalten und es würden durch die Entfernung 400 € Spritkosten auf mich zu kommen was ich während einer Teilzeit für Wahnsinn halte. Kann ich die Teilzeit zurücknehmen das ich erst wieder regulär zum 06.06.2017 in Vollzeit arbeiten gehe ? Welche Frist zur Rücknahme muss ich dafür einhalten? Muss ich einen Grund angeben warum ich die Teilzeit zurückziehe ? Viele Grüße Franziska
von Franzi2011 am 22.06.2016, 23:00