Hallo Frau Bader, ich bin in Elternzeit bis Ende 2014. Am Montag werde ich für ca. 6-7 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber wieder anfangen. Meine Frage ist nun: was mache ich, wenn ich merke, dass sich die Tätigkeit doch nicht mit der Betreuung meiner Tochter vereinbaren lässt? Kann ich die Teilzeittätigkeit auch widerrufen und wieder ganz zuhause bleiben? Muss ich da bestimmte Fristen einhalten? Viele Grüße
von Oktaevlein am 30.10.2013, 17:15