Hallo Frau Bader,
ich arbeite zur Zeit im zweiten Elternzeitjahr in Teilzeit und hatte mit meinem Arbeitgeber mündlich vereinbart, die Elternzeit sowie die Teilzeittätigkeit bereits jetzt auf das dritte Jahr zu verlängern (u.a. um dem Arbeitgeber eine bessere Planung zu ermöglichen). Das dritte Elternzeitjahr beginnt im Februar.
Nachdem ich den Antrag eingereicht habe, hat mein Arbeitgeber mir schriftlich mitgeteilt, dass er über die Verlängerung der Teilzeittätigkeit noch nicht entscheiden kann und mich spätestens drei Monate vor Beginn darüber informieren wird.
Wann muss der AG spätestens über den Antrag entscheiden? Gelten für diesen "Folgeantrag" die gleichen Regelungen wie für den ersten Antrag auf Teilzeit während Elternzeit? Dann würde ja die Zustimmungsfiktion des Arbeitgebers in Kraft treten, wenn dieser den Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen ablehnt?
Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe,
Michaela
von
re_s
am 29.06.2017, 22:20
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit verlängern
Hallo,
die Elternzeit können Sie nur schriftlich verlängern.
Ich geh mal davon aus, dass Sie das getan haben.Dann haben Sie ein Anspruch auf Verlängerung.
Ansonsten verstehe ich das nicht. Sie arbeiten bereits im zweiten Elternzeit in Teilzeit. Dann können Sie das doch einfach weitermachen. wieso will der Arbeitgeber das jetzt noch mal extra neu genehmigen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2017
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit verlängern
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich hatte zunächst zwei Jahre Elternzeit beantragt und dann für das zweite Elternzeitjahr einen Antrag auf Teilzeit während Elternzeit gestellt, welcher auch genehmigt wurde.
Nun habe die Elternzeit für das dritte Jahr verlängert und gleichzeit einen Antrag auf Teilzeitarbeit im dritten Elternzeitjahr gestellt. Die Verlängerung der Elternzeit wurde bewilligt, aber "über den Teilzeitantrag kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden werden". Mein Arbeitgeber will sich drei Monate vor Beginn des 3. Jahres dazu äußern.
Meine Frage ist nun, bis wann er über den Teilzeitantrag entscheiden muss? Gilt in diesem Fall auch die Zustimmungsfiktion des Arbeitgebers, weil er den Teilzeitantrag nicht innerhalb von 4 Wochen abgesagt hat?
Danke vorab & liebe Grüße
von
re_s
am 04.07.2017, 20:49