Hallo, mein Sohn ist im September geboren und ich habe zunächst 12 Monate Elternzeit beantragt und erhalte auch entsprechend den Höchstsatz Elterngeld. Da mein Mann ab nächsten Sommer arbeitssuchend sein wird und wir dann wahrscheinlich recht kurzfristig umziehen werden, möchte ich nicht wieder Vollzeit arbeiten gehen und das Kind für wenige Monate in einer Krippe eingewöhnen. Mein Arbeitgeber ist mit einer Verlängerung der Elternzeit einverstanden, allerdings würde ich dann gerne zumindest aushilfsweise arbeiten, um die "Haushaltskasse aufzubessern". Geht das? Und muss ich dann nachträglich Elterngeld zurückzahlen, weil ich ja volle Bezüge erhalten habe? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von GerneMami1 am 03.04.2016, 23:09