Hallo Frau Bader,
neulich in der Stadt hatte mein Baby Hunger. Ich stille noch. Also sind mein Mann und ich ins Kaffee. Wir haben bestellt und ich bin angefangen zu stillen, sehr diskret mit Spuktuch und Stillshirt. Es wurde mir verboten. Ist das rechtens, dürfen die uns dann des Cafe's verweisen?
Grüße
von
Erdbeere1979
am 08.02.2013, 09:58
Antwort auf:
Stillen in der Öffentlichkeit
Hallo,
ein Kaffee ist ein privater Raum, deshalb kann der Inhaber leider sein Hausrecht ausüben.
Ich selber habe auch erlebt, dass sich gerade alte Leute tierisch anstellen.
Aber, wenn Ihr Kind größer wird, werden Sie noch oft merken, dass Sie beim Thema Kind auf Intoleranz stoßen. Ich möchte manchmal wirklich gerne beleidigend werden - bringt aber auch nichts.
Da darf man sich nicht ärgern sondern wundern. Und demnächst ein anderes Lokal aufsuchen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2013
Antwort auf:
Stillen in der Öffentlichkeit
Ja, leider "dürfen" die das.
Ein Cafe ist keine "Öffentlichkeit": hier kann der Besitzer von seinem Hausrecht Gebrauch machen und unerwünschte Personen (ja, offenbar zählen Stillende dazu...) der Einrichtung verweisen.
Mütter können aber dazu beitragen, diese verquere Situation peu à peu zu verbessern: mach den Vorfall publik, sprich mit dem Inhaber (meist ist es die einfach strukturierte Serviererin, die solche Verbote ausspricht); vielen Geschäftsführern ist es richtig peinlich, wenn solches Gebaren an die Öffentlichkeit gelangt (Lokalzeitung anrufen - die stürzen sich auf sowas)!
von
Andrea6
am 08.02.2013, 10:31
Antwort auf:
Stillen in der Öffentlichkeit
Es scheint, es gibt in Deutschland keinen Schutz für Stillende und ihre Kinder.
Übrigens ist es in den USA anders: Obwohl sehr umstritten, gibt es gesetzlichen Schutz für stillende Mütter von Säuglingen.
Was ich an deiner Stelle getan hätte:
Die betreffende Person gefragt, ob ihr Vorgesetzter weiß, dass sie eine stillende Mutter diskriminieren will. Wenn sie dann nicht die Klappe gehalten hätte, hätte ich klar vernehmbar nach dem Geschäftsführer gefragt und diesem mitgeteilt, dass ich von einer seiner Angestellten diskriminiert werde.
- Wenn der Geschäftsführer die Sache nicht intern mit seiner Angestellten geklärt hätte, würde ich darauf hinweisen, dass ich
a) dieses Lokal nicht mehr aufsuchen werde
b) entsprechend im Bekanntenkreis informieren werden, dass das ein diskriminierendes Cafe ist
c) dass ich die Presse über sein Vorgehen informieren werde
Du kannst immer noch der Geschäftsführung einen Brief schreiben und genau dies tun.
von
Pamo
am 08.02.2013, 12:25