Während meiner 4 jährigen Elternzeit, Kind 1 2013 übergehend in Elternzeit Kind 2 2016, wurde ich nun während der Elternzeit gekündigt und habe ALG beantragt. Während der 4 Jahre war ich längere Zeit im Ausland, und das Arbeitsamt versagt mir die Zahlung. Es liegt eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Vielen Dank vorab
Michaela Schmitt
von
michi3010
am 16.11.2017, 20:48
Antwort auf:
Steht mir ALG zu nach der 4-jährigen Elternzeit zu? Längerer Auslandsaufenthalt
Hallo,
während der Elternzeit stehen Sie dem Arbeitsmarkt sowieso nicht zur Verfügung einen sofern es diese Zeit nicht von Relevanz. Wie ich sie verstehe, waren Sie während der Elternzeit im Ausland. wenn Sie vorher die Anwartschaften erfüllt haben, müssten sie Ansprüche haben.
Mit welchem Argument wird es denn abgelehnt?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.11.2017
Antwort auf:
Steht mir ALG zu nach der 4-jährigen Elternzeit zu? Längerer Auslandsaufenthalt
Man kann in EZ nicht einfach gekündigt werden. Gab es dafür eine Sondergenehmigung? Mit welcher Begründung wird die Zahlung verweigert?
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 16.11.2017, 20:57