selbständige Tätigkeit im 2. Jahr der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: selbständige Tätigkeit im 2. Jahr der Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich war vor der Geburt Teilzeit angestellt und habe nebenberuflich selbständig gearbeitet, im Juli d.J. läuft mein Elterngeld aus, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, ich möchte im August d. J ggf, wieder meine selbständige Tätigkeit für ca 10 std/Woche aufnehmen. Wie würde es sich bzgl des Elterngeldes für ein zweites Kind auswirken, wenn ich nach den zwei Jahren wieder bei meinem AG Teilzeit arbeite jedoch zb. Aufgrund erneuter Schwangerschaft nur ein halbes Jahr tätig wäre und dann erneut in elternzeit gehen würde. Zählt denn dann als Basis für die Berechnung auch die selbständige Tätigkeit während der Elternzeit und die Tätigkeit des halben Jahres beim AG? Vielen Dank für eine Antwort.

von katjesmouse am 26.02.2016, 22:03



Antwort auf: selbständige Tätigkeit im 2. Jahr der Elternzeit

Hallo, es zählt dann das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2016



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