Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde von meinem AG trotz SS gekündigt. Daraufhin Kündigungsschutzklage, jetzt bin ich wieder eingestellt, habe aber ein BV und wohne wieder in meiner alten Stadt. Nun würde ich sehr gerne ein wenig arbeiten als Freiberufler oder Freiwilliger. Es geht nicht um das Geld und ein paar Stunden im Monat würden mich schon glücklich machen. In meinem Vertrag steht, dass der AG Zustimmung geben muss. Ich traue mich nicht, meinen AG zu fragen, da ich auf das Gehalt angewiesen bin, das ich bekomme und Angst habe, der AG könnte meine jetzige Situation anfechten. Mein BV ist allgemein fomuliert. Meine FA sagt, es ist aus psychischen Gründen, d.h., dass es in der SS unzumutbar wäre, bei meinem AG zu arbeiten, da ich dort sehr schlecht behandelt wurde. Was aber, wenn der AG dann z.B. sagt, ich könne ja in seiner Niederlassung in meiner Stadt arbeiten anstatt selbständig zu arbeiten o.ä. (diese Möglichkeit habe ich mir ausgedacht.) Könnte der AG mein BV anfechten bzw. nicht mehr Gehalt zahlen, wenn ich nun frage, ob ich nebenbei selbständig arbeiten will? Was könnte der AG machen, um mir zu schaden? Man will mich sicher gerne loswerden. Oder kann er rechtlich gar nicht so viel ausrichten? Die angestrebte Tätigkeit ist eher beratend, der AG aus der Industrie also keine Konkurrenztätigkeit. Da ich mich nicht traue zu fragen bisher, wollte ich bis zur EZ warten und dann fragen, ob ich nebenher selbständig sei darf, denn ich habe gehört, dass der AG dann eher zustimmen muss. Stimmt das? Wenn ich jetzt frage und der AG lehnt ab, kann ich dann in der EZ nochmal fragen? Wenn man in der EZ fragt, ob man nebenbei arbeiten darf und falls der AG eine selbständige Nebentätigkeit nicht erlaubt in der EZ, kann man dann kündigen? Bitte entschuldigen Sie die vielen Fragen. Ich zerbreche mir schon seit Monaten den Kopf und finde keine entsprechenden Informationen für meinen spezifischen Fall. Vielen herzlichen Dank LG Anna-Maria
von Annamaria123 am 05.10.2015, 14:06