Hallo Frau Bader,
ich bin in der 8 SSW seit dem 10.06.2017 weis ich von der SS. Ich bin noch bei meiner Mama zuhause angemeldet. Ich habe von meiner Ärztin ein Beschäftigungsverbot bis zum 29.01.2018 erhalten. Ich stehe in einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis wo ich 1200 Brutto verdient habe. Netto ca. 800,00€.Meine Mama absolviert seit dem 12.08.2013 ein Privatinsolvenzverfahren und ist Vollzeit berufstätig. Da nun die Pfändungsfreigrenze meiner Mama angehoben wurde, verbleibt ihr fast nur noch 300 € zum Leben. Kann ich eine Antrag stellen damit ich ein Zimmer dort habe und Mietzahlungen abzugeben habe? Wo kann ich einen Antrag stellen wegen Erstaustattung, Schwangerschaftskleidung. Ich weis mir keine Rat wie wir ohne Hilfe diese Dinge Beschaffen könne. Da meine Mama nicht mehr in der Lage ist mich mit zu unterstützen in der Schwangerschaft. Können Sie mir eine allgemeine Info vielleicht geben?
Dann habe ich noch eine Frage bzgl. des Mutterschaftsgeldes. Ich bin zum 31.05.2018 befristet in Teilzeit . Ab wann muss ich Mutterschaftsgeld und ab wann Elterngeld beantragen? Wird das Geld eventuell zu meiner Mama ihrem Insoverfahren gerechnet oder wäre es am besten bei meiner Mama auszuziehen? Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen ..
von
MareikeBaby2018
am 28.07.2017, 17:10
Antwort auf:
Schwangerschaft U25 und Insolvenzverfahren
Hallo,
1. Insolvenz ist nicht mein Thema
2. Beim Jobcenter bekommen Sie Leistungen für die Erstausstattung
3. MG: Automatsich KK
4. Nach der Geburt bei der EG-Stelle
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.07.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft U25 und Insolvenzverfahren
Sie sind in der 8.SSW und wissen dies seit über 6 Wochen?
Interessant.
Das mit dem BV bis 29.01. macht rechnerisch leider auch keinen Sinn, da Ihr Mutterschutz erst später beginnen würde...
Warum eine unter 25-Jährige mit TZ-Job in SSW 1 (bzw. iwann zw. Empfängnis und SSW 8, geht nicht aus Ihrem Text hervor) ein BV bekommt... darüber urteile ich Mal nicht weiter (ist ja auch nicht mein Recht)...
Wenn Sie mit Ihrer Mutter in einer Wohnung leben und Sie nachweislich als Tochter einen gemeinsamen Haushalt führen, kann es durchaus sein, dass man Sie "da mit reinzieht", das wäre dann aber bereits passiert und kommt nicht plötzlich mit einer bevorstehenden Mutterschaft. Hier kann nur ein Fachanwalt richtige Auskunft geben.
Mit Ihrem Elterngeld hat das aber nichts zu tun, da Sie gehaltstechnisch sowieso "am Minimum" sind und dann auch keinen Job mehr haben ergo kein Elterngeld.
300,- € liegen weit unter der Pfändungsgrenze (von 1079,-€). Auch hier kann iwas nicht stimmen. Wenn 300,-€ nach allen Fixkosten (Miete, Strom, Handy, evtl. Busausweis, etc) übrig bleiben, sollte dies für 1 Person doch locker reichen!
Wieso bleiben nach Hebung der Grenze "nur noch 300,-€"... schon wieder komisch, sollte dann doch mehr sein ;).
Sie können jederzeit mit Ihrer Mutter einen (Unter-)Mietvertrag aufsetzten gemäß dem Sie Betrag-X an Miete zahlen für Ihr Zimmer. Evtl gibt es dann Wohngeld.
Es ist auch nicht die Aufgabe Ihrer Mutter Sie zu unterstützen, Sie sind volljährig und berufstätig.
Hier muss der Kindsvater einspringen! Er kann unter anderem zu Unterhaltszahlungen schon vor der Geburt verdonnert werden. Nach der Geburt bekommen Sie in jedem Fall Kindergeld (192,-€) und Unterhalt (mindestens 150,-€).
Unterstützung bei der Erstausstattung gibt es auch von der Caritas.
von
Kristiiin
am 31.07.2017, 16:07