Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in Elternzeit

Jessy_91

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Hallo. Ich habe vor kurzem mit meinem Arbeitgeber ausgemacht, dass ich früher aus meiner Elternzeit zurückkehre und zwar im September. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. In der 8. Woche.. Muss ich das meinem AG sagen? Darf er mir verbieten früher zurückzukehren wenn er weiß, dass ich schwanger bin? Ich werde aufgrund meines Berufs wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen, doch geht das auch, wenn ich frisch aus der Elternzeit komme? Wollte meinen Urlaub direkt nach der Elternzeit nehmen und theoretisch dann in Beschäftigungsverbot gehen. Geht das? Bekomme ich dann auch das Gehalt wieder? Soll ich den Arbeitgeber im Urlaub von der Schwangerschaft in Kenntnis setzen oder früher? Bin so verwirrt und hab Angst, dass ich ohne Einkommen da stehe.... In dem Betrieb arbeiten während der Schwangerschaft ist der Horror, das hab ich in der ersten schwangerschaft schon durchgemacht.. :(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Ag wird vermuten, Sie wussten von der Schwangerschaft u haben es nicht mitgeteilt, sondern die EZ vorzeitig beendet. Wenn dies tatsächlich so ist und Sie vorher beim Arzt waren, könnte das tatsächlich Probleme geben (Leistungserschleichung). Der AG kann aber nichts tun. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Kannst Du denn belegen dass es vorher ausgemacht wurde ? Hast Du was schriftliches ? Der Krankenkasse wird es sofort auffallen, denen wird erst gemeldet dass die Elternzeit endet, dann sollen sie Deinen Lohn ersetzen. Das sieht sehr sehr nach Vorsatz aus. Wieso bekommst Du ein BV ? Wieso ist es die Hölle ? Um zu belegen dass es kein Vorsatz ist, solltest Du auf jeden Fall erst einmal arbeiten gehen. Offenbar ist es ja kein gesichertes BV ab Schwangerschaft. Kind 1 ist ausreichend betreut ?


Jessy_91

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Weil ich in der Pflege arbeite und letztes Mal auch Beschäftigungsverbot bekommen habe. Die Hölle ist es, weil keiner Rücksicht nimmt, im Gegenteil ich wurde das letzte mal noch unter Druck gesetzt und erst hieß es ich darf nicht auf Station dann sollte ich doch auf Station und Tätigkeiten machen, die ich als Schwangere nicht soll usw... Bekommt die KK denn gemeldet wie lang die Elternzeit ist und das sie verkürzt wurde? Was kann da passieren? Kind 1 würde von meiner Mutter betreut werden.. Neuer Mutterschutz fängt Mitte Dezember an.


Jessy_91

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Noch dazu eine Frage. Wenn ich nach der Elternzeit meinen restlichen Urlaub nehme was glaub ich knapp 20 Tage sind und dann das BV vom FA bekomme fällt das der KK dann auch auf? Was kann die KK dann machen? Gehalt nicht zahlen oder wie muss ich mir das vorstellen? Ich mein klar würde ich arbeiten gehen, aber meine Tagesmutter hat mich hängen lassen und ich hätte jetzt nur noch meine Mutter... Aber ich weiß auch nicht, wie ich da in Ruhe arbeiten soll, wenn ich daran denke, was die in der letzten Schwangerschaft mit mir gemacht haben...


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