Rückfrage Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückfrage Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Hallo nochmal, meine erste Anfrage wurde anscheinend missverstanden, deswegen hier ein 2. Versuch. Ich habe nach der Geburt meines Kindes 2 Jahre Elternzeit beantragt (das 1. Jahr bin ich nun zu Hause, das 2. Jahr wollte ich gern 25h/ Woche arbeiten). Mein Arbeitgeber (ein KMU mit ca. 50 Mitarbeitern) hat den Antrag für das 1. Jahr bewilligt und für das 2. Jahr abgelehnt (fristgerecht innerhalb von 4 Wochen). Er hat mir als Alternative 20h/ Woche angeboten. Vor meinem Mutterschutz wurde einer Elternzeitvertretung eingestellt, damals für 1,5 Jahre, so dasss wir 3 Monate Überschneidung hätten, wenn ich wieder einsteige. Nehme ich die 20h an, wird meine Elternzeitvertretung in Vollzeit weiterbeschäftigt werden. Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag ablehnen? Könnte also ein Arbeitgeber einfach eine Elternzeitvertretung einstellen, diese länger als nötig beschäftigen und dann den Elternzeitantrag ablehnen, da die eigentliche Stelle ja nicht frei ist? Und muss mein Arbeitgeber es mir nach der Elternzeit ermöglichen wieder in Vollzeit arbeiten zu können? Oder kann er mir nach der Elternzeit einfach kündigen? Ich hoffe, meine Fragen sind nun verständlicher formuliert. VG Lia

von Lia83 am 07.04.2016, 09:33



Antwort auf: Rückfrage Ablehnung 2. Jahr Elternzeit

Hallo, aus wichtigem betrieblichem Grund - und wenn er nicht genug Arbeit hat, ist das einer. Nach der EZ muss er Ihnen wieder einen VZ Vertrag zur Verfügung stellen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



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