Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch bis 15.03.2015 in Elternzeit, da ich voraussichtlich meinen Job wechsel, wäre jetzt meine Frage kann ich mir meinen 14-tägigen Resturlaub aus 2013 auzahlen lassen? mit freundlichen Grüßen M.R
von Jimmy2013 am 14.01.2015, 14:09