Guten Tag Frau Bader, Ich bin Erzieherin und habe seit der 5. Ssw ein Beschäftigungsverbot von der Betriebsärztin erhalten. Ich habe noch 20 Tage Urlaub. 1. Kann ich mir diese Urlaubstage ausbezahlen lassen oder kann der Arbeitgeber diesen Wunsch verwehren? 2. Wie lange darf ich diesen Urlaub nach meiner Elternzeit nehmen? 3. Die Stadt will diesen Urlaub nun eintragen und erst anschließend das BV eintragen, obwohl ich ja von Anfang an das BV hatte, darf der Arbeitgeber das? Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen! Herzliche Grüße Lynn
von Lynn am 04.07.2017, 07:23