Hallo, ich habe meine Elternzeit und ab Januar 2016 habe ich um ein weiteres Jahr verlängert. In dem 2. Jahr möchte ich und Teilzeit arbeiten. Da ich ins Beschäftigungsverbot gegangen bin, habe ich noch viel Resturlaubstage übrig. Diese kann ich in meiner Elternzeit nehmen. Vor dem BV war ich voll arbeiten, in TZ nur mit einer halben Stelle. Nun meine Frage. Die Resturlaubstage sind eigentlich von der vollen Stelle. Bei Nachfrage wurde mir gesagt "persönliches Pech", wenn ich diese bei einer halben Stelle nehme. Ist dies rechtens? Muss ich die maximale Arbeitszeit von 30 Std. einhalten, wenn ich im 2. Jahr kein Elterngeld mehr beziehe? Danke schon im Voraus
von Nadine.K am 21.12.2015, 20:36