Mama0914
Hallo Frau Bader, mein AG möchte meine Elternzeit mit meiner Rückkehr nach einem Jahr beenden, damit ich vor Aufnahme der Teilzeit meinen Resturlaub (7 Wochen) nehme. Vorteil für mich, ich bekomme in dieser Zeit mein Vollzeitgehalt. Nachteil, falls ich zeitnah erneut schwanger werde, entgeht mir das höhere Mutterschaftsgeld. Daher die Frage, kann ich dem AG vorschlagen, den Urlaub aufzuheben, um ihn vor der Mutterschutzfrist für Kind 2 zu nehmen? D.h. rein rechnerisch die Elternzeit von Kind 1 bereits 13 statt 6 Wochen vor Termin Kind 2 zu beeenden? Sollte ich nicht wieder schwanger werden, kann ich den Urlaub ja auch nehmen, wenn meine Elternzeit von Kind 1 planmässig endet. Vielen Dank für eine kurze Einschätzung!
Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Wieso entgeht Ihnen das höhe MG? Liebe Grüße NB
desireekk
Wenn Du zu dem Zeitpunkt aber noch nicht schwanger bist, hast Du keinen Kündigungsschutz mehr...Solange Du in EZ bist hast Du ja auch Kündigungsschutz. Ich versteh zwar, dass 7 Wochen Resturlaub den AG ganz schön belasten können, aber mei... Gruss Désirée
Mama0914
Wenn ich normal Teilzeit arbeite und nicht TZ in Elternzeit, kann ich das "alte" VZ-MG nicht beantragen. Daher die Frage, ob ich besser auf die EZ bestehe. Allerdings ist der Urlaub in VZ schon lukrativ und eine willkommene Finanzspritze. Vorallem vor MuSchutz Kind 2. Meinen Sie das geht?
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