Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Pauschale bei Schwangerenbetreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Pauschale bei Schwangerenbetreuung

Chloe487

Beitrag melden

Hallo Fr. Bader, ich habe zu Beginn meiner zweiten Schwangerschaft während eines Quartals den Gynäkologen gewechselt. Wie ich jetzt informiert wurde kann nur ein Arzt diese Pauschale pro Quartal abrechnen. Kann der zweite Gynäkologe jetzt von mir die Vergütung verlangen? Dieser hat mich heute Vormittag gebeten vorstellig zu werden aufgrund von Abrechnungsproblemen.


Andrea6

Beitrag melden

Tatsächlich kann die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren pro Quartal nur einmal abgerechnet werden. Reich wird der Gynäkologe dadurch auch nicht, mit ein Grund für die zahlreichen IGEL- Leistungen, die gerne angeboten werden. Wenn eine Frau also während des Quartals wechselt geht einer der beiden Ärzte leer aus, oder holt es sich eben privat wieder.


Chloe487

Beitrag melden

Aber woher soll man das als Patientin wissen? Finde das ziemlich unverschämt....


Andrea6

Beitrag melden

Der Gynäkologe hätte Dich fragen müssen, ob Du schon woanders in Behandlung bist - dann kann er zwar keine Pauschale in dem Quartal abrechnen aber etwas anderes....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Tochter sollte eigentlich zum 07.Januar 2013 in die KiTa (sie ist dann 1 Jahr), da ich aus finanziellen Gründen wieder arbeiten muss. Nun schreibt mir die KiTa, das sie erst ab August kommen darf, da die Pauschale für U3 Kinder für das laufende Kindergartenjahr erschöpft sei. Ich war verwirrt und rief die Leiterin an. ...

Liebe Frau Bader, ich stehe momentan vor einem Berg Fragen. Ich beginne einmal: Ich befinde mich in einem Minijob-Verhältnis (genau 400 EUR, d.h. das Maximum lt "altem Stand" pauschal mit mal mehr, mal weniger Arbeits-Aufwand) und ebenso erhalte ich seitens des gleichen AGs für einen weiteren Bereich (pädagogisch-therapeutisch) mtl 175 EUR Fa ...

Liebe Frau bader, Da ich als restaurantleitung tätig bin, hat mir meine Direktorin angeboten, mich freizustellen. Vorerst habe ich das allerdings abgelehnt. Nun bin ich jedoch am überlegen, da ich in meiner Position überwiegend an Wochenenden, Feiertagen und allgemein abends am ehesten eingeteilt bin. Das ganze natürlich im stehen bzw laufen ...

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit ...