Verena1983
Hallo! Wir bekommen Ende Mai unser zweites Kind und haben trotzdem wieder Fragen bzgl. der Elternzeit, auch wenn man es schon einmal durchgemacht hat... Also... Das Kind soll Ende Mai 2015 auf die Welt kommen. Ich nehme 6 Monate EZ, mein Freund möchte im Anschluss, also den 7. und 8. LM, direkt 2 Monate EZ nehmen. Wie verhält es sich nun mit dem Urlaubsanspruch bei meinem Freund? Bekommt er da was abgezogen? Danke im Voraus! Grüße
Hallo, Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
desireekk
Hallo, I. d. R. hat er dann Abzug fuer einen Monat Urlaubsanspruch wenn er die 2 Monate zusammenhangend nimmt. Denn nur fuer VOLLE Kalendermonate in EZ kann der Jahresurlaub gekuerzt warden. Gruss Desiree
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